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„Unternehmensführung 4.0“ in der Health-Care- und Pflege-Branche

27.10.2020 13:47

„Unternehmensführung 4.0“ in der Health-Care- und Pflege-Branche: Der „Ordentliche Kaufmann 4.0“ und sein digitalisiertes Integriertes GRC-Managementsystem:


„Das Richtige richtig tun“ in unsicheren Zeiten!

 

 Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht 1|2020

Chefredaktion: Alois Birklbauer, Markus Grimm, Wolfgang Kröll und Oliver Neuper


 

  1. Die Megatrends Digitalisierung, veränderte Arbeitswelten, Regulierung mit gestiegenen Haftungsgefahren, verschärfte Anforderungen an soziale und ökologische Verantwortung (Nachhaltigkeit) und instabile Märkte stellen hohe Anforderungen an den „Ordentlichen Kaufmann 4.0“.
  2. Der Ordentliche Kaufmann ist den Shareholdern und den Stakeholdern verpflichtet, für nachhaltige Unternehmenssicherung und Unternehmenswertsteigerung zu sorgen.
  3. Der Ordentliche Kaufmann wird durch ein digitalisiertes Integriertes GRC-Managementsystem 4.0 bei Analysen, Zielsetzung, Strategieentwicklung, Organisation, Steuerung, Bewertung und Umsetzung effektiv unterstützt.
  4. Für die Verknüpfung von Digitalisierung und GRC mit Strategie, Zielerreichung und (Nachhaltigkeits-) Berichterstattung gibt es noch keine Standards. – Wir haben ihn entwickelt.


Glauben Sie, Ihnen könnte sowas nicht passieren?

 

Jeden Tag passiert sowas. Das Internet steckt voller Problemfälle auch in Ihrer Branche, Organisationsart und -größe:

 

 

Fall: „Verletzungen und Tote durch Medizinprodukte“

 

„Berlin. Ein weltweites Recherche-Netzwerk hat sich Zulassung, Kontrolle und Fehlermanagement von Medizinprodukten angesehen. Das Ergebnis schlägt hohe Wellen. An den „Implant Files“ waren 60 Medien beteiligt [……]

Im Gegensatz zu Arzneimitteln, die vor der Zulassung genauestens geprüft werden, würden Medizinprodukte nicht von staatlichen Stellen kontrolliert und Probleme nicht systematisch erfasst. Das System sei „manipulierbar, fehlerhaft und verantwortlich für ungezählte Tote“

[…] vom Rollstuhl bis zum Pflaster. Im engeren Sinne geht es um Implantate wie Herzkatheter, Kniegelenke oder Insulinpumpen.

[…] Geprüft wird laut Recherchenetzwerk von rund 50 privaten Anbietern wie TÜV oder Dekra. Das vergebene „CE“-Kennzeichen sei aber „kein Gütesiegel für den Patientennutzen, sondern ein Vermarktungssiegel“ […]

Laut „Implant Files“ wurden den Behörden in Deutschland im vergangenen Jahr 14.000 Fälle gemeldet, bei denen es zu Verletzungen, Tod oder anderen Problemen gekommen ist, die im Zusammenhang mit Medizinprodukten stehen könnten.

Ab Mai 2020 muss auch eine neue Europäische Medizinprodukte- Verordnung umgesetzt werden. Darin gelten unter anderem höhere Anforderungen an die Zertifizierungsstellen. Höchstrisikoprodukte müssen dann bei der klinischen Bewertung von internationalen Experten beurteilt werden.“

 

Der gesamte Aufsatz zum Download hier.




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