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FIRM Jahrbuch 2018 - Prof. Dr. Josef Scherer

27.10.2020 14:02

Managerenthaftung und digitale Transformation versus Unvernunft im Lichte aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs


Fachbeitrag in: Gesellschaft für Risikomanagement und Regulierung e.V., FIRM Jahrbuch 2018, 2018, S. 74-76 Autor: Scherer



Meine ehemaligen Berufe als Staatsanwalt und Richter und meine jetzigen beruflichen Tätigkeiten als Rechtsanwalt in Wirtschafts- (Straf-)Sachen, Compliance-Ombudsmann, externer Compliance-Officer oder Berater im Bereich Gover-nance, Risk und Compliance (GRC) haben mehrere gemeinsame Nenner: Alle Funktionen kümmern sich prophylaktisch um pflichtgemäßes Verhalten von Unternehmen, Manager und Mitarbeiter oder reaktiv um Compliance-Verstöße.


Aus gutem Grund: Die „gefühlte“ Verschärfung von Haftungs- und Sanktionsgefahren für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und sogar Gesellschafter mit dem Vorwurf, pflichtwidrig gehandelt zu haben, ist objektiv messbar: Im 10-Jahreszeitraum 1986 bis 1995 gab es genauso viele Urteile zur Managerhaftung wie in den letz-ten 100 Jahren zuvor [vgl. Bayer 2014, S. 897 ff.]. Für die nachfol-genden 10-Jahreszeiträume 1996-2005 und 2006-2015 wurde eine nochmalige Verdoppelung gemessen bzw. geschätzt [vgl. Scherer/Fruth 2015]. Daraus erwächst auch das gemeinsame Bedürfnis der Betroffenen nach passenden Werkzeugen, die Management und Mitarbeiter zugleich unterstützen, ihre Aufgaben rechtssicher zu erfüllen: Prozesse, die auch die Wirksamkeit (das „Gelebt werden“) von Compliance sicherstellen.


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